Kontaktdatenerfassung

Der Hamburger Senat hat in seiner Verordnung vom 23.08.2021 verbindliche Schutzstandards für die Gastronomie erlassen.                                  

ES GELTEN FOLGENDE REGELN IM ÜBERBLICK:                

Nachverfolgbarkeit durch Erhebung der Kontaktdaten (per Luca-App oder ausgefülltem Formular).

Eine Bewirtung in geschlossenen Räumen ist –

gemäß 3G-Regelung – nur nach Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises, einer Impf- oder Genesenenbescheinigung zulässig.

                                     

Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Tischen (der Mindestabstand gilt nicht für Personen am gleichen Tisch).                                       

Pro Tisch maximal 10 Personen aus der gleichen oder aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushaltsgemeinschaften. Kinder dieser Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgerechnet.                                          

Mund- und Nasenbedeckung ist für das Bedienungspersonal verpflichtend, für Gäste am Tisch ist dieser Schutz freiwillig.                          

Datumsbezogen müssen die Kontaktdaten der Besucher, mindestens Name, Vorname, Telefonnummer und E-Mail (sofern vorhanden) dokumentiert werden.                

Selbstverständlich werden die Daten entsprechend den geltenden Datenschutzregeln von unserer Seite aus absolut vertraulich behandelt.                         

Eine Ausnahme hierzu bildet die Herausgabe von Daten an behördliche Stellen im Rahmen der Ansteckungsketten-Nachverfolgung, zu der wir gegebenenfalls gesetzlich verpflichtet werden könnten.